Oberlandesgericht Hamm, 2025-06-05, 3 Ws 141-142/25

3 Ws 141-142/25Tribunal supérieur5 juin 2025

Regest

Zum Vorliegen einer Zustellungsvollmacht des Verurteilten für eine Suchtberatungsstelle, bei der er nicht wohnhaft ist.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 141-142/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-05

Aktenzeichen: 3 Ws 141-142/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0605.3WS141.142.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: § 37 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 171 ZPO

Leitsätze

Zum Vorliegen einer Zustellungsvollmacht des Verurteilten für eine Suchtberatungsstelle, bei der er nicht wohnhaft ist.

Tenor

Entscheidung des Vorsitzenden:

Dem Verurteilten wird für das Beschwerdeverfahren Rechtsanwältin H. I. aus B. als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Senatsentscheidung:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Detmold zurückgegeben.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.