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9 UF 143/24•Oberlandesgericht Hamm, 2025-03-14, 9 UF 143/24
9 UF 143/24Tribunal supérieur14 mars 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-14
Aktenzeichen: 9 UF 143/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0314.9UF143.24.00
Dokumenttyp: Hinweisbeschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Der Senat beabsichtigt, den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Lemgo vom 27.09.2024 auf die Beschwerde der Mutter unter Zurückweisung ihres Rechtsmittels im Übrigen teilweise abzuändern und die Berechtigung des Vaters in Ziff. 1 und 2. der Beschlussformel zum Umgang mit H. und Y. E., geb. jeweils am 00.00.0000, wie folgt neu zu fassen:
1.in jeder geraden Kalenderwoche von Freitag nach der Schule, spätestens um 15:00 Uhr, bis Montag zu Beginn der Schule, spätestens um 8:00 Uhr. Der Vater holt die Kinder freitags an der Schule ab und bringt sie montags zur Schule. Sollte an dem jeweiligen Tag keine Schule stattfinden, holt der Vater die Kinder bei der Mutter ab und bringt sie zur Mutter zurück;
2.in jeder ungeraden Kalenderwoche von Mittwoch nach der Schule, spätestens um 15:00 Uhr, bis Donnerstag zu Beginn der Schule, spätestens um 8:00 Uhr. Der Vater holt die Kinder mittwochs an der Schule ab und bringt sie donnerstags zur Schule. Sollte an dem jeweiligen Tag keine Schule stattfinden, holt der Vater die Kinder bei der Mutter ab und bringt sie zur Mutter zurück.
Die erstinstanzliche Ferienregelung unter Ziff. 3. und 4. der Beschlussformel soll unverändert bleiben.
Auf die Hinweise am Ende dieses Beschlusses wird verwiesen.
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