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26 U 136/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-12-17, 26 U 136/23
26 U 136/23Tribunal supérieur17 déc. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-17
Aktenzeichen: 26 U 136/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1217.26U136.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Juni 2023 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das zuvor genannte Urteil abgeändert. Die Beklagten haben an die Klägerin statt eines titulierten Verdienstausfalls von 74.246,59 € einen Betrag von 27.107,77 € zu zahlen.
Im Übrigen bleibt und wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten der 1. Instanz tragen die Klägerin zu 82 % und die Beklagten zu 18 %. Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin zu 93 % und den Beklagten zu 7 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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