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1 Vollz 438/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-10-29, 1 Vollz 438/24
1 Vollz 438/24Tribunal supérieur29 oct. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-29
Aktenzeichen: 1 Vollz 438/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1029.1VOLLZ438.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Festsetzung des Gegenstandswerts - aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Ablehnung der JVA R. vom 10.08.2023, dem Betroffenen Ausgang im Umfang von 10 Std./Woche zu bewilligen, rechtswidrig war.
Die Kosten des Verfahrens insgesamt und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
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