projets
7 U 120/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-03-18, 7 U 120/23
7 U 120/23Tribunal supérieur18 mars 2024
1. Die Einholung eines (interdisziplinären) Sachverständigengutachtens zum Bestehen einer behaupteten HWS-Schädigung ist in dem seltenen Ausnahmefall, dass trotz ausdrücklichen richterlichen Hinweises tatsächlich keinerlei Anknüpfungstatsachen für eine solche Schädigung vorgetragen und unter Beweis gestellt werden, – wie hier – entbehrlich. 2. In diesem Fall kann auch – wie hier – der Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht materieller und (weiterer) immaterieller Schäden unzulässig sein.
Entscheidungsdatum: 2024-03-18
Aktenzeichen: 7 U 120/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0318.7U120.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: ZPO § 139 Abs. 4; § 256 Abs. 1; § 403
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird dem Kläger Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.