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15 W 391/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-02-27, 15 W 391/23
15 W 391/23Tribunal supérieur27 févr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-27
Aktenzeichen: 15 W 391/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0227.15W391.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat die dem Beteiligten zu 2) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.818,02 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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