Oberlandesgericht Hamm, 2023-10-23, 20 U 142/23

20 U 142/23Tribunal supérieur23 oct. 2023

Regest

Zu einem in einer Luftfahrzeug-Kaskoversicherung vereinbarten Leistungsausschluss bei „Fehlbedienung“: Ausschluss bejaht bei einem (durch Fehlen von Kodierstiften begünstigten) fehlerhaften Einstecken eines Steckers eines zerlegbaren Motorseglers.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 142/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-23

Aktenzeichen: 20 U 142/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1023.20U142.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Zu einem in einer Luftfahrzeug-Kaskoversicherung vereinbarten Leistungsausschluss bei „Fehlbedienung“: Ausschluss bejaht bei einem (durch Fehlen von Kodierstiften begünstigten) fehlerhaften Einstecken eines Steckers eines zerlegbaren Motorseglers.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.06.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (9 O 93/22) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 50.000,00 € festgesetzt.

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