Oberlandesgericht Hamm, 2023-10-10, 20 U 59/23

20 U 59/23Tribunal supérieur10 oct. 2023

Regest

Nach externer Teilung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung durch Beschluss des Familiengerichts besteht ein Widerrufsrecht – jedenfalls im Ergebnis – nicht mehr (unter 1).

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 59/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-10

Aktenzeichen: 20 U 59/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1010.20U59.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Nach externer Teilung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung durch Beschluss des Familiengerichts besteht ein Widerrufsrecht – jedenfalls im Ergebnis – nicht mehr (unter 1).

Tenor

I.

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, ihre Berufung gegen das am 09.02.2023 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 II ZPO).

II.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung.

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