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1 Vollz 300/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-09-04, 1 Vollz 300/23
1 Vollz 300/23Tribunal supérieur4 sept. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-04
Aktenzeichen: 1 Vollz 300/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0904.1VOLLZ300.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Soweit mit dem angefochtenen Beschluss (hier allein verfahrensgegenständlich) der Antrag des Betroffenen verworfen worden ist, festzustellen, dass die Anordnung der Verlegung von der JVA K. in die JVA I. rechtswidrig war, wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der erfolgten Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld zurückverwiesen.
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