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20 U 29/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-23, 20 U 29/23
20 U 29/23Tribunal supérieur23 juin 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-23
Aktenzeichen: 20 U 29/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0623.20U29.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.01.2023 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Im Tarif Esprit die Beitragsanpassung zum 01.01.2018 in Höhe von 40,88 € bis zum 01.08.2022
und die Klägerin nicht zur monatlichen Zahlung der jeweiligen Erhöhungsbeträge verpflichtet war.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 981,12 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 92 % und die Beklagte zu 8 %.
Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 79 % und die Beklagte zu 21 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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