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2 U 179/21•Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-15, 2 U 179/21
2 U 179/21Tribunal supérieur15 juin 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-15
Aktenzeichen: 2 U 179/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0615.2U179.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 16. September 2021 wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 83% und die Klägerin zu 17%.
Dieses Urteil ist, ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus beiden Urteilen vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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