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25 U 25/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-03-15, 25 U 25/23
25 U 25/23Tribunal supérieur15 mars 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: 25 U 25/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0315.25U25.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Die Anträge des Klägers auf Aussetzung gem. § 148 ZPO sowie auf die Anordnung des Ruhens des Rechtsstreits werden zurückgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das am 13.09.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (4 O 60/22) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 65.000,00 € festgesetzt.
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