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22 U 18/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-10, 22 U 18/22
22 U 18/22Tribunal supérieur10 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-10
Aktenzeichen: 22 U 18/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1110.22U18.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 12.01.2022 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (Az. 6 O 145/20) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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