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11 U 9/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-08-31, 11 U 9/22
11 U 9/22Tribunal supérieur31 août 2022
Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht für eine Gemeindestraße, deren Verkehrsbedeutung auf einen den Fußgänger- und Radverkehr zulassenden örtlichen Feld- und Waldweg beschränkt wurde.
Entscheidungsdatum: 2022-08-31
Aktenzeichen: 11 U 9/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0831.11U9.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 BGB, Art. 34 GG, §§ 9, 9a, 47 StrWG NRW
Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht für eine Gemeindestraße, deren Verkehrsbedeutung auf einen den Fußgänger- und Radverkehr zulassenden örtlichen Feld- und Waldweg beschränkt wurde.
I.
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das 10.11.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen (Az.: 1 O 369/20) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
II.
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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