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4 RVs 88/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-07-21, 4 RVs 88/22
4 RVs 88/22Tribunal supérieur21 juil. 2022
Bei einer Verurteilung wegen Sozialleistungsbetruges müssen die tatrichterlichen Entscheidungsgründe in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass und inwieweit auf die zu Unrecht erbrachten Leistungen nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich kein Anspruch bestand.
Entscheidungsdatum: 2022-07-21
Aktenzeichen: 4 RVs 88/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0721.4RVS88.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StGB § 263
Bei einer Verurteilung wegen Sozialleistungsbetruges müssen die tatrichterlichen Entscheidungsgründe in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass und inwieweit auf die zu Unrecht erbrachten Leistungen nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich kein Anspruch bestand.
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Strafrichter zuständige Abteilung des Amtsgerichts Rheine zurückverwiesen.
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