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12 U 74/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-06-01, 12 U 74/21
12 U 74/21Tribunal supérieur1 juin 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-01
Aktenzeichen: 12 U 74/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0601.12U74.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.03.2021 verkündete Urteil der
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Wert des Streitgegenstands für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 40.000,00 € festgesetzt.
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