Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-25, 20 U 46/22

20 U 46/22Tribunal supérieur25 mai 2022

Regest

Die Berufung kann – so hier – unzulässig sein, wenn die Berufungsbegründung wegen der Verwendung von Textbausteinen, welche nicht auf den Streitfall angepasst worden sind, keinen konkreten Angriff gegen die tragenden Gründe des angefochtenen Urteils erkennen lässt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 46/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-25

Aktenzeichen: 20 U 46/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0525.20U46.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Die Berufung kann – so hier – unzulässig sein, wenn die Berufungsbegründung wegen der Verwendung von Textbausteinen, welche nicht auf den Streitfall angepasst worden sind, keinen konkreten Angriff gegen die tragenden Gründe des angefochtenen Urteils erkennen lässt.

Tenor

Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 19.01.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn als unzulässig zu verwerfen

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, insbesondere dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 3 Wochen ab Zugang.

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