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7 U 1/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-12, 7 U 1/21
7 U 1/21Tribunal supérieur12 avr. 2022
Allein die Umstände eines lohnenden Streifschadens mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz typischerweise bei einem manipulierten Unfall eingesetzter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen genügen nicht zwingend – so hier – für die Annahme einer Einwilligung in einen Verkehrsunfall.
Entscheidungsdatum: 2022-04-12
Aktenzeichen: 7 U 1/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0412.7U1.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: § 7 StVG
Allein die Umstände eines lohnenden Streifschadens mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz typischerweise bei einem manipulierten Unfall eingesetzter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen genügen nicht zwingend – so hier – für die Annahme einer Einwilligung in einen Verkehrsunfall.
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
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