Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-06, 11 U 77/21

11 U 77/21Tribunal supérieur6 avr. 2022

Regest

Zur Haftung einer Stadt für das - von ihr genehmigte - Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern auf einem Gehweg durch einen privates Unternehmen zur Absicherung privat veranlasster Bauarbeiten.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 77/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-06

Aktenzeichen: 11 U 77/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0406.11U77.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG

Leitsätze

Zur Haftung einer Stadt für das - von ihr genehmigte - Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern auf einem Gehweg durch einen privates Unternehmen zur Absicherung privat veranlasster Bauarbeiten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.04.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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