projets
5 RVs 136/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-02-03, 5 RVs 136/21
5 RVs 136/21Tribunal supérieur3 févr. 2022
Zur Berücksichtigungsfähigkeit des Gesamtsteuerschadens bei einer Mehrzahl von Taten im Rahmen der Einzelstrafenzumessung.
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 5 RVs 136/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0203.5RVS136.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: StGB § 46; AO § 374
Zur Berücksichtigungsfähigkeit des Gesamtsteuerschadens bei einer Mehrzahl von Taten im Rahmen der Einzelstrafenzumessung.
Das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 06.02.2020 (30 Ds 385/19) wird im Schuldspruch klarstellend dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei in 13 Fällen schuldig ist.
Das angefochtene Urteil wird im
a) im Einzelstrafausspruch bezüglich der Taten 2, 4, 5, 8, 10, 13 und
b) im Gesamstrafenausspruch
jeweils mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.