Oberlandesgericht Hamm, 2021-12-01, 11 U 73/21

11 U 73/21Tribunal supérieur1 déc. 2021

Regest

Muss ein Bus einige Sekunden nach dem Anfahren verkehrsbedingt abgebremst werden und stürzt hierbei ein Fahrgast, der durch den Bus geht, weil er zu einem im hinteren Bereich des Busses gelegenen Sitzplatz gelangen will, kann dem Verstoß des Fahrgastes gegen die Obliegenheit, sich stets einen festen Halt zu verschaffen (§§ 4 Abs. 3 S. 5 BefBedV, 14 Abs. 3 Nr. 4 BOKraft) , die Betriebsgefahr des Busses zurücktreten lassen und einen Schadensersatzanspruch des Fahrgastes vollständig ausschließen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 73/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-01

Aktenzeichen: 11 U 73/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1201.11U73.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: §§ 280 I, 241 II BGB, 7 I, 9 StVG, 254 BGB, §§ 4 Abs. 3 S. 5 BefBedV, 14 Abs. 3 Nr. 4 BOKraft

Leitsätze

Muss ein Bus einige Sekunden nach dem Anfahren verkehrsbedingt abgebremst werden und stürzt hierbei ein Fahrgast, der durch den Bus geht, weil er zu einem im hinteren Bereich des Busses gelegenen Sitzplatz gelangen will, kann dem Verstoß des Fahrgastes gegen die Obliegenheit, sich stets einen festen Halt zu verschaffen (§§ 4 Abs. 3 S. 5 BefBedV, 14 Abs. 3 Nr. 4 BOKraft) , die Betriebsgefahr des Busses zurücktreten lassen und einen Schadensersatzanspruch des Fahrgastes vollständig ausschließen.

Tenor

I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 05.05.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

II. Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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