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27 U 84/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-09-14, 27 U 84/20
27 U 84/20Tribunal supérieur14 sept. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-14
Aktenzeichen: 27 U 84/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0914.27U84.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger zu 1), zu 2) und zu 7) gegen das am 1. Juli 2020 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern zu 1), zu 2) und zu 7) auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil – soweit es Gegenstand des Berufungsverfahrens war – sind vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger zu 1), zu 2) und zu 7) können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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