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8 U 184/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-19, 8 U 184/20
8 U 184/20Tribunal supérieur19 juil. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-19
Aktenzeichen: 8 U 184/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0719.8U184.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.09.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen die Erklärung des Klägers, aus der Beklagten ausscheiden zu wollen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.
Wegen der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleibt es bei der Kostenentscheidung im landgerichtlichen Urteil.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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