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4 UF 123/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-06-17, 4 UF 123/20
4 UF 123/20Tribunal supérieur17 juin 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-17
Aktenzeichen: 4 UF 123/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0617.4UF123.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 28.05.2020 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kindesmutter das Recht zum Umgang mit dem am 00.00.2015 geborenen O. 14-tägig für die Dauer von 2 Stunden in den Räumen des Jugendamtes der Stadt G., samstags von 10.00 - 12.00 Uhr, hat.
Die Besuchskontakte finden nur unter der Bedingung statt, dass sie für ihre gesamte Dauer persönlich durch eine pädagogisch qualifizierte, mitwirkungsbereite Person begleitet werden, die vom Jugendamt noch bestimmt wird.
Der Beginn der begleiteten Umgänge ist der 24.07.2021.
Im Übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen in dem angegriffenen Beschluss.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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