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28 U 169/19•Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-18, 28 U 169/19
28 U 169/19Tribunal supérieur18 mai 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 28 U 169/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0518.28U169.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.06.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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