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17 U 196/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-03, 17 U 196/20
17 U 196/20Tribunal supérieur3 mai 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-03
Aktenzeichen: 17 U 196/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0503.17U196.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.11.2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster - 010 O 54/20 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.428,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs Auto A, Fahrzeugidentifikationsnummer ##.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 17 % und die Beklagte 83 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 66 %und die Beklagte 34 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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