Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-07, 20 U 28/21

20 U 28/21Tribunal supérieur7 avr. 2021

Regest

Zur Auslegung einer Klausel über den Nachweis erforderlicher Reparaturkosten „durch eine Rechnung“ (hier AKB A.2.5.3.1 Buchst. a). Die im Streitfall vorgelegte Rechnung über „die Reparaturkosten laut Gutachten X zum Festpreis“ genügt nicht. Zusatz: Nach dem Gutachten waren verschiedene Arbeiten erforderlich zu einem genannten Gesamtpreis von über 12.000 EUR.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 28/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-07

Aktenzeichen: 20 U 28/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0407.20U28.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Zur Auslegung einer Klausel über den Nachweis erforderlicher Reparaturkosten „durch eine Rechnung“ (hier AKB A.2.5.3.1 Buchst. a).

Die im Streitfall vorgelegte Rechnung über „die Reparaturkosten laut Gutachten X zum Festpreis“ genügt nicht.

Zusatz: Nach dem Gutachten waren verschiedene Arbeiten erforderlich zu einem genannten Gesamtpreis von über 12.000 EUR.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.12.2020 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 6.548,21 € festgesetzt.

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