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4 U 130/19•Oberlandesgericht Hamm, 2021-03-16, 4 U 130/19
4 U 130/19Tribunal supérieur16 mars 2021
"Dieselskandal": Fehlen der haftungsbegründenden Kausalität zwischen dem täuschungsgleichen Verhalten des beklagten Fahrzeugherstellers und dem Kaufentschluss des Klägers (hier: Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der ursprünglichen "Ballonfinanzierung" während des laufenden Rechtsstreits).
Entscheidungsdatum: 2021-03-16
Aktenzeichen: 4 U 130/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0316.4U130.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: BGB § 826
"Dieselskandal": Fehlen der haftungsbegründenden Kausalität zwischen dem täuschungsgleichen Verhalten des beklagten Fahrzeugherstellers und dem Kaufentschluss des Klägers (hier: Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der ursprünglichen "Ballonfinanzierung" während des laufenden Rechtsstreits).
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.02.2019 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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