projets
31 U 116/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-03-15, 31 U 116/20
31 U 116/20Tribunal supérieur15 mars 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-15
Aktenzeichen: 31 U 116/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0315.31U116.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.05.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 1 O 61/19) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.