Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-14, 18 U 63/20

18 U 63/20Tribunal supérieur14 déc. 2020

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 63/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-14

Aktenzeichen: 18 U 63/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1214.18U63.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass seine Berufung gegen das am 11.03.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Münster offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Senat eine mündliche Verhandlung nicht für geboten hält und daher beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO einstimmig im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Binnen dieser Frist mag er auch erklären, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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