Oberlandesgericht Hamm, 2020-10-12, 5 W 46/20

5 W 46/20Tribunal supérieur12 oct. 2020

Regest

In einem Prozessvergleich kann auf ein Gerichtsgutachten Bezug genommen werden, ohne dass dieses als Anlage zum Protokoll genommen werden muss.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 5 W 46/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-12

Aktenzeichen: 5 W 46/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1012.5W46.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: §§ 794 Abs. 1 Nr. 1, 160, 162 ZPO

Leitsätze

In einem Prozessvergleich kann auf ein Gerichtsgutachten Bezug genommen werden, ohne dass dieses als Anlage zum Protokoll genommen werden muss.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 14.03.2020 wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 10.000 € festgesetzt.

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