Oberlandesgericht Hamm, 2020-09-09, 11 U 78/20

11 U 78/20Tribunal supérieur9 sept. 2020

Regest

Zu den Anforderungen an einen schlüssigen Klagevortrag für die Verletzung einer winterlichen Räum- und Streupflicht, wenn ein Fußgänger nach Betreten der Fahrbahn beim Einsteigen in einen Pkw auf sog. Schneematsch ausrutscht.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 78/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-09

Aktenzeichen: 11 U 78/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0909.11U78.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: §§: 249, 253, 839 BGB, Art. 34 GG, 9, 9a, 47 StrWG NRW, 1 StrReinG NRW

Leitsätze

Zu den Anforderungen an einen schlüssigen Klagevortrag für die Verletzung einer winterlichen Räum- und Streupflicht, wenn ein Fußgänger nach Betreten der Fahrbahn beim Einsteigen in einen Pkw auf sog. Schneematsch ausrutscht.

Tenor

Der Senat weist nach Beratung darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.

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