Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-18, 2 Ws 107-109/20

2 Ws 107-109/20Tribunal supérieur18 août 2020

Regest

Zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen bei der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und einer etwaigen Einziehung der Fahrzeuge.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 107-109/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-18

Aktenzeichen: 2 Ws 107-109/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0818.2WS107.109.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO §§ 94, 98, 111b

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen bei der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und einer etwaigen Einziehung der Fahrzeuge.

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die den Angeklagten Z und L dadurch erwachsenen notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 StPO).

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