Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-20, 32 SA 3/20

32 SA 3/20Tribunal supérieur20 mai 2020

Regest

Der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung für eine Klage auf Zustimmung zur Auskehrung eines hinterlegten Geldbetrages ist mangels Rechtsschutzinteresse zurückzuweisen, wenn der infrage stehende Geldbetrag bereits ausgekehrt wurde und es keinen hinterlegten Geldbetrag mehr gibt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 3/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-20

Aktenzeichen: 32 SA 3/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0520.32SA3.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Leitsätze

Der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung für eine Klage auf Zustimmung zur Auskehrung eines hinterlegten Geldbetrages ist mangels Rechtsschutzinteresse zurückzuweisen, wenn der infrage stehende Geldbetrag bereits ausgekehrt wurde und es keinen hinterlegten Geldbetrag mehr gibt.

Tenor

Der Antrag auf Gerichtsstandbestimmung wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

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