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4 Ws 72/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-16, 4 Ws 72/20
4 Ws 72/20Tribunal supérieur16 avr. 2020
Zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter Auflagen als weniger einschneidender Maßnahme bei ei-nem über sechzigjährigen Angeklagten mit Asthmaerkrankung während der sog. „Corona-Krise“.
Entscheidungsdatum: 2020-04-16
Aktenzeichen: 4 Ws 72/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0416.4WS72.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § 116
Zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter Auflagen als weniger einschneidender Maßnahme bei ei-nem über sechzigjährigen Angeklagten mit Asthmaerkrankung während der sog. „Corona-Krise“.
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse (§ 473 Abs. 1 StPO).
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