projets
19 U 215/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-20, 19 U 215/19
19 U 215/19Tribunal supérieur20 mars 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-20
Aktenzeichen: 19 U 215/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0320.19U215.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.06.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.768,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke X, Typ Q 2.0 ###, Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ######0####000003, zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € freizustellen.
Im Übrigen wird Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 71 % und die Beklagte zu 29 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des von ihr jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 23.549,18 € festgesetzt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.