projets
5 RVs 5/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-13, 5 RVs 5/20
5 RVs 5/20Tribunal supérieur13 févr. 2020
Wurden die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt, kann ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß denkgesetzlich ausgeschlossen sein, wenn das Gericht in seiner Entscheidung gebunden war.
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 5 RVs 5/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0213.5RVS5.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: § 329 Abs. 1 StPO, § 338 Nr. 6 StPO, § 169 GVG
Wurden die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt, kann ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß denkgesetzlich ausgeschlossen sein, wenn das Gericht in seiner Entscheidung gebunden war.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.