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15 W 433/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-01-21, 15 W 433/19
15 W 433/19Tribunal supérieur21 janv. 2020
Ist mehreren Vorerben durch notarielle Verfügung von Todes wegen ein Vorausvermächtnis an einem Grundstück zugewandt worden und erfolgt die Übertragung dieses Grundstücks in Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses, so ist die Entgeltlichkeit dieser Verfügung nachgewiesen. Bei einer Mehrheit von Vorerben ist das Vorausvermächtnis nicht in dem Erbschein aufzunehmen.
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 15 W 433/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0121.15W433.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 2110 Abs. 2, 2113; GBO § 51
Ist mehreren Vorerben durch notarielle Verfügung von Todes wegen ein Vorausvermächtnis an einem Grundstück zugewandt worden und erfolgt die Übertragung dieses Grundstücks in Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses, so ist die Entgeltlichkeit dieser Verfügung nachgewiesen.
Bei einer Mehrheit von Vorerben ist das Vorausvermächtnis nicht in dem Erbschein aufzunehmen.
Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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