Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-18, 4 Ws 190 - 192, 225/18

4 Ws 190 - 192, 225/18Tribunal supérieur18 déc. 2018

Regest

Mittelbare durch den Einsatz eines betrügerisch bei einem Internet-Wettanbieter erlang-ten Neukundenbonus erzielte Glücksspielgewinne fallen nicht unter § 73 StGB.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 190 - 192, 225/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-18

Aktenzeichen: 4 Ws 190 - 192, 225/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1218.4WS190.192.225.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StGB § 73; StGB § 269

Leitsätze

Mittelbare durch den Einsatz eines betrügerisch bei einem Internet-Wettanbieter erlang-ten Neukundenbonus erzielte Glücksspielgewinne fallen nicht unter § 73 StGB.

Tenor

  1. Auf die Beschwerden der Staatsanwaltschaft werden die Beschlüsse des Landgerichts Detmold vom 31.08.2018 (23 Qs 114 und 116/18) aufgehoben.

Die Kosten dieser Beschwerdeverfahren trägt der Beschuldigte.

  1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Detmold vom 27.08.2018 (23 Qs 115/18) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10.09.2018 wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens und die dem Beschuldigten darin erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.

  1. Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Detmold vom 27.08.2018 (23 Qs 115/18) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10.09.2018 wird auf Kosten des Beschuldigten als unbegründet verworfen.

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