Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-15, 21 U 22/17

21 U 22/17Tribunal supérieur15 mars 2018

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 22/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-15

Aktenzeichen: 21 U 22/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0315.21U22.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Das am 26.1.2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (4 O 13/13) wird auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 114.378,58 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 59.916,19 € seit dem 12.5.2011, aus weiteren 16.988,89 € seit dem 4.8.2012, aus weiteren 18.459,23 € seit dem 16.12.2015 sowie aus 19.014,27 € seit dem 1.12.2017 zu zahlen und ihn von Verbindlichkeiten in Höhe von 12.110,36 € zu befreien - und zwar aus der Rechnung der Fa. A vom 4.11.2009 in Höhe eines Betrags von 2.577,46 € und aus der Rechnung der Fa. B vom 31.12.2009 in Höhe eines Betrags von 9.532,90 €.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, sämtliche weiteren Aufwendungen, die der Kläger in Bezug auf das Bauvorhaben X-Straße in Y im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung zu machen verpflichtet ist, in Höhe eines Anteils von je 90% zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im jeweils darüber hinausgehenden Umfang werden die Berufung und die Anschlussberufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen in erster Instanz der Kläger 35% und die Beklagten als Gesamtschuldner 65%, in zweiter Instanz der Kläger 22% und die Beklagten als Gesamtschuldner 78%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht jene vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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