Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-01, 4 Ws 3/18

4 Ws 3/18Tribunal supérieur1 févr. 2018

Regest

Ein Bewährungswiderruf kommt auch noch drei Jahre nach Ablauf der Bewährungszeit wegen in der Bewährungszeit begangener neuer Straftaten in Betracht, wenn sich ein schutzwürdiges Vertrauen des Verurteilten darauf, die Strafaussetzung werde nicht mehr widerrufen werden, in dieser Zeit nicht bilden konnte.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 3/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-01

Aktenzeichen: 4 Ws 3/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0201.4WS3.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StGB § 56f; GG Art. 2 Abs. 2 S.2; Art. 20 Abs. 3

Leitsätze

Ein Bewährungswiderruf kommt auch noch drei Jahre nach Ablauf der Bewährungszeit wegen in der Bewährungszeit begangener neuer Straftaten in Betracht, wenn sich ein schutzwürdiges Vertrauen des Verurteilten darauf, die Strafaussetzung werde nicht mehr widerrufen werden, in dieser Zeit nicht bilden konnte.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden, auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet zurückgewiesen.

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