Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-08, 32 SA 33/17

32 SA 33/17Tribunal supérieur8 juin 2017

Regest

Eine Verweisung durch ein nach gesetzlichen Vorschriften zuständiges Gericht an das Gericht einer Gerichtsstandvereinbarung ist rechtsfehlerhaft, wenn Gerichtsstandvereinbarung keinen ausschließlichen Gerichtsstand begründet. In diesem Fall ist der Verweisungsbeschluss nicht bindend, wenn nicht nachvollziehbar ist, ob das verweisende Gericht rechtsfehlerhaft eine ausschließliche Gerichtsstandvereinbarung oder - ebenfalls rechtsfehlerhaft - eine Verweisungsmöglichkeit trotz des bereits ausgeübten Wahlrechts angenommen hat.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 33/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-08

Aktenzeichen: 32 SA 33/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0608.32SA33.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 6, 281 ZPO

Leitsätze

Eine Verweisung durch ein nach gesetzlichen Vorschriften zuständiges Gericht an das Gericht einer Gerichtsstandvereinbarung ist rechtsfehlerhaft, wenn Gerichtsstandvereinbarung keinen ausschließlichen Gerichtsstand begründet. In diesem Fall ist der Verweisungsbeschluss nicht bindend, wenn nicht nachvollziehbar ist, ob das verweisende Gericht rechtsfehlerhaft eine ausschließliche Gerichtsstandvereinbarung oder - ebenfalls rechtsfehlerhaft - eine Verweisungsmöglichkeit trotz des bereits ausgeübten Wahlrechts angenommen hat.

Tenor

Zuständig ist das Landgericht F.

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