Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-06, 5 Ws 341/16

5 Ws 341/16Tribunal supérieur6 oct. 2016

Regest

Eine erst nach Erhebung der öffenlichen Klage eingelegte Beschwerde gegen Beschränkungen während der Untersuchungshaft gemäß § 119 Abs. 1 StPO ist in einen Antrag auf Aufhebung der Maßnahme umzudeuten.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 341/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-06

Aktenzeichen: 5 Ws 341/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1006.5WS341.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: StPO § 119 Abs. 1, Abs. 5, § 126 Abs. 2 S. 1 u. S. 3

Leitsätze

Eine erst nach Erhebung der öffenlichen Klage eingelegte Beschwerde gegen Beschränkungen während der Untersuchungshaft gemäß § 119 Abs. 1 StPO ist in einen Antrag auf Aufhebung der Maßnahme umzudeuten.

Tenor

1.Eine Entscheidung des Senats ist derzeit nicht veranlasst.2.Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag des Angeklagten auf Aufhebung der Beschränkungen der Untersuchungshaft aus dem Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 25. Februar 2016 an die Vorsitzende der VI. großen Strafkammer bei dem Landgericht Essen zurückgegeben.

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