32 W 16/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-29, 32 W 16/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-29, 32 W 16/16
32 W 16/16Tribunal supérieur29 août 2016
Regest
Wird über die Ablehnung eines Einzelrichters einer Kammer fälschlicherweise (entgegen § 45 Abs. 1 ZPO) durch Beschluss eines weiteren Einzelrichters der Kammer entschieden, kann die Kammer den fehlerhaften Einzelrichterbeschluss innerhalb der Beschwerdefrist abändern und durch eine zulässige Kammerentscheidung ersetzen. Wird an dieser Kammerentscheidung das Kammermitglied mit, das zuvor zu Unrecht als Einzelrichter entschieden hat, begründet dieser Umstand nicht die Besorgnis der Befangenheit dieses Kammermitglieds.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 32 W 16/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-29
Aktenzeichen: 32 W 16/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0829.32W16.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 42, 45, 329 ZPO
Leitsätze
Wird über die Ablehnung eines Einzelrichters einer Kammer fälschlicherweise (entgegen § 45 Abs. 1 ZPO) durch Beschluss eines weiteren Einzelrichters der Kammer entschieden, kann die Kammer den fehlerhaften Einzelrichterbeschluss innerhalb der Beschwerdefrist abändern und durch eine zulässige Kammerentscheidung ersetzen. Wird an dieser Kammerentscheidung das Kammermitglied mit, das zuvor zu Unrecht als Einzelrichter entschieden hat, begründet dieser Umstand nicht die Besorgnis der Befangenheit dieses Kammermitglieds.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 20.05.2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.