Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-29, 4 UF 178/15

4 UF 178/15Tribunal supérieur29 déc. 2015

Regest

Zu den Voraussetzungen, die an die Prüfung der Erforderlichkeit für die Ersetzung der Zustimmungserklärung eines Elternteils nach § 1618 Abs. 4 BGB in Bezug auf einen Antrag auf Einbenennung zu stellen sind.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 178/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-29

Aktenzeichen: 4 UF 178/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1229.4UF178.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Normen: BGB § 1618

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, die an die Prüfung der Erforderlichkeit für die Ersetzung der Zustimmungserklärung eines Elternteils nach § 1618 Abs. 4 BGB in Bezug auf einen Antrag auf Einbenennung zu stellen sind.

Tenor

Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der am 26.02.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen abgeändert.

Der Antrag des Kindesvaters auf Ersetzung der Zustimmung zur Namensänderung vom 11.03.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert für die erste und zweite Instanz wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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