Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-16, 12 U 3/13

12 U 3/13Tribunal supérieur16 oct. 2013

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 3/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-16

Aktenzeichen: 12 U 3/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1016.12U3.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.11.2012 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Streithelfers zu 1) werden der Klägerin auferlegt, bis auf die außergerichtlichen Kosten des Streithelfers zu 3), diese trägt er selbst.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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