3 U 109/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-07, 3 U 109/11
Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-07, 3 U 109/11
3 U 109/11Tribunal supérieur7 oct. 2013
Regest
Eine 40jährige Patientin, die nach operativer Entfernung ihrer Gebärmutter eine Infektion erleidet und sich weiteren Unterleibsoperationen unterziehen muss, kann wegen des ersten operativen Eingriffs kein Schadensersatz verlangen, weil weder Behandlungs- noch Aufklärungsfehler bewiesen sind.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 109/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-07
Aktenzeichen: 3 U 109/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1007.3U109.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: § 823 BGB
Leitsätze
Eine 40jährige Patientin, die nach operativer Entfernung ihrer Gebärmutter eine Infektion erleidet und sich weiteren Unterleibsoperationen unterziehen muss, kann wegen des ersten operativen Eingriffs kein Schadensersatz verlangen, weil weder Behandlungs- noch Aufklärungsfehler bewiesen sind.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.03.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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