Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-29, 3 Ws 126/13

3 Ws 126/13Tribunal supérieur29 mai 2013

Regest

Kein schutzwürdiges Vertrauen auf das Unterbleiben des Widerrufes der Strafaussetzung trotz mehrmonatiger Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 126/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-29

Aktenzeichen: 3 Ws 126/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0529.3WS126.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StGB § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Leitsätze

Kein schutzwürdiges Vertrauen auf das Unterbleiben des Widerrufes der Strafaussetzung trotz mehrmonatiger Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer

Tenor

Die in dem angefochtenen Beschluss getroffene Anrechnungsentscheidung wird dahin geändert, dass die von dem Verurteilten aufgrund des Bewährungsbeschlusses des Amtsgerichts Oberhausen vom 6. Oktober 2009

(24 Ds 380/09) geleisteten 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit insgesamt drei Wochen auf die Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 6. Oktober 2009 (24 Ds 380/09) angerechnet werden.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.

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