6 WF 87/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-24, 6 WF 87/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-24, 6 WF 87/13
6 WF 87/13Tribunal supérieur24 mai 2013
Regest
Wer vorwerfbar durch Kündigung seinen Arbeitsplatz aufgibt, dem kann im Verfahrenskostenhilfeverfahren ein fiktives Einkommen zugerechnet und im Ergebnis Verfahrenskostenhilfe versagt werden.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 87/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-24
Aktenzeichen: 6 WF 87/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0524.6WF87.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: ZPO § 115
Leitsätze
Wer vorwerfbar durch Kündigung seinen Arbeitsplatz aufgibt, dem kann im Verfahrenskostenhilfeverfahren ein fiktives Einkommen zugerechnet und im Ergebnis Verfahrenskostenhilfe versagt werden.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 25.3.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 11.3.2013 abgeändert.
Dem Antragsgegner wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N, Essen, beigeordnet. Der Antragsgegner hat monatliche Raten in Höhe von 95,00 € zu zahlen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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