11 U 114/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-06, 11 U 114/11
Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-06, 11 U 114/11
11 U 114/11Tribunal supérieur6 mars 2013
Regest
Das beklagte Land Nordrhein-Westfalen schuldet keinen Schadensersatz, weil nicht bewiesen ist, dass es sich bei dem aus der Verwahrung bei der Staatsanwaltschaft Essen verschwundenen "Renoir" um ein Original des Malers und nicht nur um einen wertlosen Nachdruck gehandelt hat.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 114/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-06
Aktenzeichen: 11 U 114/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0306.11U114.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: §§ 839 BGB, Art 34 GG
Leitsätze
Das beklagte Land Nordrhein-Westfalen schuldet keinen Schadensersatz, weil nicht bewiesen ist, dass es sich bei dem aus der Verwahrung bei der Staatsanwaltschaft Essen verschwundenen "Renoir" um ein Original des Malers und nicht nur um einen wertlosen Nachdruck gehandelt hat.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des beklagten Landes aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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